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Allg. Geschäftsbedingungen AGB

AGB FÜR DIE VERMIETUNG VON FERIENWOHNUNGEN

  1. Die gemieteten Unterkünfte sind ausschliesslich zu Wohnzwecken bestimmt. Eine Nutzungsänderung, die Abtretung des Vertrages an Drittparteien, sowie die Untervermietung sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
  2. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zugelassen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, alle Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Schäden aller Art zu verhindern (i.e. Wasser, Elektrizität, Frost usw.). Der Mieter haftet für Kosten, die aus Nachlässigkeit seinerseits oder anderer Mitbewohner entstehen. Der Mieter haftet zudem für zerstörtes, beschädigtes oder verlorenes Mobiliar.
  4. Erfolgt keine Reklamation innerhalb von 48 Std. nach Ankunft, gilt die Wohnung als in tadellosem Zustand übernommen.
  5. Der Vermieter kann für Unregelmässigkeiten in der Wasser-/Elektrizitätsversorgung, Heizung usw. nicht haftbar gemacht werden. Im Allgemeinen lehnt der Vermieter jegliche Haftung für Mängel am Mietobjekt ab, die nicht auf ein direktes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
  6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit betreten zu können.
     
  7. Die Immobilien- oder Mobiliarversicherung geht zu Lasten des Vermieters. Die Versicherung persönlicher Effekten/Mobiliar ist Sache der Mieter.
  8. Annulationsbestimmungen:
    Eine Annulation hat schriftlich zu erfolgen, vorzugsweise mit Telefax. Für die Berech-  nung der Fristen ist das Eintreffen der Annulation bei der Verbier Location Sàrl massgebend. Folgende Regelung findet Anwendung: Erfolgt eine Annulation
    -        bis 30 Tage vor Ankunft, beträgt die Annulationsgebühr 50 % der Miete.
    -        30 - 7 Tage vor Ankunft, beträgt die Annulationsgebühr 80 % der Miete.
    -          7 - 0 Tage vor Ankunft, beträgt die Annulationsgebühr 100 % der Miete.

    Verbier Location Sàrl empfiehlt dringend, eine Annulationskostenversicherung abzuschliessen. Deren Kosten betragen 5 % der Miete und wird bei Vertragsunterzeichnung abgeschlossen.
  9. Ist der Mieter mit der Zahlung der Miete gemäss den vereinbarten Bestimmungen in Verzug, behält sich Verbier Location Sàrl das Recht vor, vom Vertrage zurückzutreten. Die obgenannten Annulationsbestimmungen finden sinngemäss Anwendung.
     
  10. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien dem Gerichtsstand in Verbier-Bagnes. Schweizerisches Recht findet Anwendung.

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN / ANNULIERUNGSKOSTEN-VERSICHERUNG

Welche Ereignisse sind versichert ?

  1. Die Europäische gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person ihre Reise / ihr Arrangement nicht antreten kann infolge eines der nachgenannten Ereignisse, sofern dieses nach der Buchung der Reise eingetreten ist :
    a)      schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikation oder Tod der versicherten Person ; einer mitreisenden Person ; einer nicht mitreisenden Person, die dem / der Versicherten sehr nahesteht ; des Stellvertreters / der Stellvertreterin am Arbeitsplatz, so dass die Anwesenheit der versicherten Person dort unerlässlich ist.
    b)      schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschadens und deshalb ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist ;
    c)      Ausfall oder Verspätung des zu benützenden öffentlichen Transportmittels zum offiziellen Abreiseort (Flughafen, Abgangsbahnhof, Hafen oder Careinstieg) in der Schweiz ;
    d)      unvorhergesehene Kündigung des Anstellungsvertrages der versicherten Person innerhalb der letzten 30 Tage vor der Abreise durch den Arbeitgeber, und zwar infolge zwingender wirtschaftlicher Notlage.
  2. Ist die Person, welche die Annullierung durch ein versichertes Ereignis auslöst, mit der Versicherten Person weder verwandt noch verschwägert, so besteht ein Leistungsanspruch nur, wenn die versicherte Person die Reise allein antreten müsste.
  3. Leidet die versicherte Person an einer chronischen Krankheit, ohne dass deswegen die Reise bei deren Buchung in Frage gestellt erscheint, so zahlt die EUROPÄISCHE die entstehenden versicherten Kosten, wenn die Reise wegen schwerer akuter Verschlimmerung dieser Krankheit annulliert werden muss oder als Folge der chronischen Krankheit der Tod eintritt.

Welche Leistungen können beansprucht warden?

  1. Die Europäische vergütet die effektiv entstehenden resp. vertraglich geschuldeten Annullierungskosten (exkl. Bearbeitungsgebühren), wenn die versicherte Person ihre Reise / ihr Arrangement wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kann. Diese Leistung ist gesamthaft durch den Arragementpreis begrenzt.
  2. Die Mehrkosten für die Nachreisen bis zum Betrag von Fr. 3000.--, wenn die Reise infolge eines versicherten Ereignisses nicht zur vorgesehenen Zeit angetreten warden kann.

Wann besteht kein Anspruch auf Leistungen?
Leistungen sind ausgeschlossen:

  1. Bei allen unter Ziff. 2 genannten Ereignissen;
  2. Wenn der Leistungsträger (Reiseunternehmer, Vermieter usw.) resp. Veranstalter der Reise / das Arrangement wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien absagt.